Schiedsstelle
Die Bedeutung der vorgerichtlichen Streitschlichtung durch Schiedsstellen
Das Verfahren vor der Schiedsstelle
Es ist nicht immer notwendig, dass die Zivilgerichte auch in Bagatellsachen in Anspruch genommen werden.
Ein gerichtliches Urteil führt nicht unbedingt zum Erfolg, denn es fördert nicht immer den Rechtsfrieden zwischen den Parteien.
Handelt es sich bei den Parteien um Nachbarn, müssen diese weiterhin miteinander auskommen.
Eine gütliche außergerichtliche Streitschlichtung, wie sie die Schiedsstelle anbietet,
ist oft der bessere und auch kostengünstigere Weg.
Auch das Amt Neukloster-Warin und die Gemeinde Jesendorf haben eine Schiedsstelle. Die Aufgaben der Schiedsämter werden von einer Schiedsperson wahrgenommen, die vom Rat der Gemeinde für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt werden und ehrenamtlich tätig sind.
Die Schiedspersonen werden von der Direktorin / dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Wann kann die Schiedsstelle angerufen werden?
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen).
Dies empfiehlt sich vor allem, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Hausgenossen handelt und bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit dem Kaufmann oder Handwerker in der Nachbarschaft.
In "kleinen" Strafsachen.
Bei vielen kleinen Straftaten, wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung kann die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung dieser Straftat verneinen. In diesen Fällen muss der "Verletzte" bzw. "Geschädigte" sich erst einmal an die Schiedsstelle wenden, ehe eine Privatklage vor dem Strafgericht gegen den "Beschuldigten" erhoben werden kann.
Ablauf eines Verfahrens vor der Schiedsstelle:
Der Antragsteller, d. h. der "Verletzte" bzw. "Geschädigte" wendet sich persönlich oder schriftlich an die zuständige Schiedsstelle. Zuständig ist die Schiedsstelle in dessen Gemeinde der Antragsgegner wohnt.
Die Schiedsperson bestimmt Ort und Zeit der Schlichtungsverhandlung und lädt die Beteiligten dazu ein.
An der Schlichtungsverhandlung, die nicht öffentlich ist, haben die Beteiligten persönlich zu erscheinen.
Die Schiedsperson wird versuchen, zusammen mit den Beteiligten, eine gütliche Einigung zu finden. Dabei sind die Schiedspersonen sehr erfolgreich. In der Vergangenheit konnten weit über die Hälfte der Schlichtungsverhandlungen mit einer gütlichen Einigung abgeschlossen werden. Diese Einigung (Vergleich) wird protokolliert, von den Beteiligten und der Schiedsperson unterschrieben und erlangt Rechtsgültigkeit.
Was kostet das Schiedsverfahren?
Das Schiedsverfahren ist kostengünstig. Vergleichen Sie diese Kosten mit denen eines Rechtsstreites vor Gericht, so stellen Sie fest, dass der Gang zum Schiedsamt auch finanziell lohnend ist.
Schiedsstelle
Amt Neukloster-Warin
Herr Peter Königs
Fischerstraße 6
19417 Warin
Tel. 0162/9636136
Schiedsstelle
Gemeinde Jesendorf
Herr Lutz Kania
Tel. 038422/ 44010
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Martina Baier.
E-Mail:
Tel. 038422/ 44010