Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Jesendorf

Mit Beteiligungsverfahren werden die Abschnitte des Aufstellungsverfahrens einer Bauleitplanung benannt, in denen die Öffentlichkeit allgemein sowie Betroffene, Träger öffentlicher Belange (TöB), Nachbargemeinden usw. im Besonderen über die Planungsabsichten informiert und zur Stellungnahme aufgefordert werden. Schriftliche Stellungnahmen können elektronisch über die Kontakt-Mailadresse eingereicht werden.

Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) ist ein Planungsinstrument (Planzeichnung mit Begründung) der öffentlichen Verwaltung im System der Raumordnung der Bundesrepublik Deutschland, mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert werden soll. Gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) ist im Flächennutzungsplan (abgekürzt: FNP oder F-Plan) für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.

Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsgesetz) fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Der Bebauungsplan schafft Baurecht. Anders als der Flächennutzungsplan, der für das ganze Gemeindegebiet aufgestellt wird (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB), umfasst ein Bebauungsplan in der Regel nur einen Teil des Gemeindegebietes, etwa eine Gruppe von Grundstücken oder einen Stadtteil. Der Bebauungsplan muss deshalb die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festsetzen (§ 9 Abs. 7 BauGB). Nach dem Prinzip der Einräumigkeit darf sich der Geltungsbereich mehrerer Bebauungspläne nicht überschneiden.

(Quelle: Wikipedia)

 

Im Verfahren befindlich:

 

Bebauungsplan Nr. 8 "Wohn- und Feriensiedlung am Tramser See", 1. Änderung

 

 

Rechtskräftig:

 

Bebauungsplan Nr. 8 "Wohn- und Feriensiedlung am Tramser See"

B-Plan Nr. 8 Satzung

B-Plan Nr. 8 Begründung

B-Plan Nr. 8 Zusammenfassende Erklärung

Umweltbericht

Fachbeitrag Artenschutz

Schalltechnische Untersuchung

Geotechnischer Bericht über die Baugrund - und Gründungsverhältnisse

Amtliche Bekanntmachung des Satzungsbeschluss B-Plan Nr. 8 Jesendorf

 

Bebauungsplan Nr. 7 "Biolasanlage Neperstorf"

B-Plan Nr. 7 Satzung

B-Plan Nr. 7 Begründung

 

Bebauungsplan Nr. 6 "Wochenendhaussiedlung Trams"

B-Plan Nr. 6 Satzung

B-Plan Nr. 6 Begründung

B-Plan Nr. 6 Anlage Begündung

 

 

Ergänzungssatzung OT Jesendorf - an der Schulstraße

Ergänzungssatzung OT Jesendorf - an der Schulstraße - Satzung

Ergänzungssatzung OT Jesendorf - an der Schulstraße - Begründung

 

 

2. Änderung des Flächennutzungsplanes  i.Z.m. B-Plan Nr. 8 "Wohn- und Feriensiedlung am Tramser See"

2. Änderung des FNP Satzung

2. Änderung des FNP Begründung

 

1. Änderung des Flächennutzungsplanes  i.Z.m. B-Plan Nr. 7 "Biogasanlage Neperstorf"

1. Änderung des FNP Satzung

1. Änderung des FNP Begründung

 

Flächennutzungsplan der Gemeinde Jesendorf

FNP Satzung

FNP Begründung

 

 

Eine Übersicht der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen des gesamten Amtsgebietes finden Sie im Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf folgender Seite: 

https://bplan.geodaten-mv.de

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Anne Moratzky, Tel. 038422-44035.

E-Mail:

 
Ämter & LeistungenDL - A bis ZFormulare
 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

22. 11. 2024 - Uhr

 

22. 11. 2024 - Uhr

 

27. 11. 2024 - Uhr

 
 
 
VW Wegweiser
 
 
Karte
 

Infoplan